Die wichtigsten Gesetze für Online‑Wetterecht in Deutschland

Problematik: Wer darf das Wetter verkaufen?

Einfach gesagt: Wenn du auf deiner Website Wetterdaten anbietest, spielst du im rechtlichen Dschungel – keine Ausnahme. Und das gilt egal, ob du ein kleiner Blogger bist oder ein riesiges Portal betreibst.

Telemediengesetz (TMG) – Grundgerüst

Hier beginnt das Feuer. Das TMG verlangt Impressum, Datenschutz und klare Anbieterkennzeichnung. Fehlende Angaben = Abmahnung, und das kostet. Also: Impressum, Kontakt, Umsatz‑ID – alles muss da sein, sonst wird’s schnell unangenehm.

Urheberrechtsgesetz (UrhG) – Daten sind kein Freiticket

Wetterdaten sind zwar Fakten, aber die Aufbereitung, das Layout, die Grafiken sind geschützt. Wenn du also eine Grafik von einem Dritten ohne Lizenz nutzt, verstoßst du gegen das UrhG. Und das passiert schneller, als du “Wetterradar” sagen kannst. Die Lösung? Eigenes Design oder klare Lizenz – kein Grauzone‑Zweifelspiel.

Datenschutz‑Verordnung (DSGVO) – Persönliche Daten im Sturm

Hier wird’s knifflig. Besucher deiner Seite hinterlassen IP‑Adressen, Standort‑Infos – das sind personenbezogene Daten. Du musst also eine klare Datenschutzerklärung haben, die Cookie‑Banner muss korrekt konfiguriert sein, und du darfst die Daten nicht länger als nötig speichern. Und ja, das gilt selbst, wenn du nur das aktuelle Wetter zeigst.

Besonderheit: Geodaten‑Schutz

Geodaten unterliegen extra strengen Regeln, weil sie Rückschlüsse auf Personen ermöglichen. Wenn du also exakte Positionsdaten anbietest, brauchst du eine extra Einwilligung – und das ist kein Nice-to-have, das ist Pflicht.

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) – Werbeversprechen ohne Schwund

Auf deiner Wetterseite darfst du nicht mit „zu 100 % garantiertes Sonnenschein‑Wetter“ werben, das ist irreführend und bricht das UWG. Klare, nachprüfbare Aussagen sind das A‑ und O. Wenn du also eine „Regen‑Garantie“ anbietest, musst du belegen können, dass du das wirklich halten kannst – sonst wartet die Abmahnung.

Produktkennzeichnungsverordnung (ProdKzV) – Wenn Wetter zum Produkt wird

Manche Anbieter verkaufen jetzt sogar Wetter‑Abonnements. Dann greift die ProdKzV: Du musst transparent preislich ausweisen, versteckte Kosten vermeiden und klare Vertragsbedingungen liefern. Fehlende Infos = Abmahnung, rechtliche Schritte, mögliche Bußgelder.

Praxis‑Check: Was jetzt zu tun ist

Erstelle sofort ein rechtssicheres Impressum, prüfe jede Grafik auf Lizenz, implementiere einen DSGVO‑konformen Cookie‑Banner, überarbeite deine Werbeaussagen und stelle sicher, dass du bei Geodaten immer eine Einwilligung hast. Und: Hol dir ein rechtliches Review, bevor du neue Features rollst.

Wenn du das alles im Blick hast, kannst du dich zurücklehnen und das Wetter wörtlich genießen – ein kleiner Hinweis: quotenvergleich-online.com hat gerade ein Toolkit veröffentlicht, das dir die ersten Schritte abnimmt. Teste es und halte deine Seite rechtlich sauber.